1. Geltungsbereich
Sämtliche Geschäfte erfolgen nur entsprechend den folgenden Vertragsbedingungen, die der Auftraggeber durch die Bestellung verbindlich
anerkennt.
2. Angebot
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die gültigen Preise ergeben sich aus der jeweiligen Preisliste oder der Preisvereinbarung. Sie
enthalten die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
3. Auftrag
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragserteilung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung des Lieferers. Die im Auftrag angegebene Personanzahl ist verbindlich. Sollte sich eine Änderung ergeben, teilt diese der
Auftraggeber dem Aufragnehmer entsprechend mit. Eine Auftragsänderung gilt nur als angenommen, wenn sie vom Auftragsnehmer
schriftlich bestätigt wird.
4. Abbestellung
Die Abbestellung der Lieferung mit allen damit verbundenen Dienstleistungen ist bis 7 Tage vor Liefertermin kostenfrei möglich. Bei
Abbestellung zwischen den siebenten und dritten Tag berechnen wir eine Stornogebühr von 50 Euro. Bei Abbestellung des Auftrages ab dem
zweiten Tag vor Lieferung stellt der Auftragsnehmer die bis dahin für ihn im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag entstandenen Kosten in
Rechnung.
5. Anzahlung
Bei Auftragserteilung ab 1500,00 € zahlt der Auftragsgeber an den Auftragnehmer eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten
Gesamtpreis. Bei Abbestellung (gemäß Pos.4) wird die Anzahlung verrechnet.
6. Anlieferung
Die Lieferung erfolgt wie im schriftlichen Auftrag vereinbart.
Bei Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung
oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, soweit die Nichterfüllung nicht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
Lieferers beruht.
7. Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Gefahr möglicher Beschädigungen oder der Verderb der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung der Ware
auf den Auftragsgeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferung erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. den Tafelservice, übernommen hat.
Für den Umgang mit leihweise überlassenen Gegenständen und Geräten sind die Anweisungen des Lieferpersonals zu beachten.
8. Reinigung
Alle Geräte und das Geschirr sollen nach Gebrauch mit einem haushaltsüblichen Spülmittel gereinigt und mit Wasser nachgespült werden.
Nach dem Spülen sind sämtliche Geräte und Gegenstände abzutrocknen.
9. Leihgut
Angelieferte, als Leihgut überlassene Gegenstände, wie Platten, Schüsseln, Tafelgedecke, Raumausstattungen, Raumdekorationen usw.
bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind vom Auftragsgeber spätestens am übernächsten Tag nach Anlieferung an den
Auftragsnehmer unbeschadet zurückzugeben. Beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
10. Beanstandung und Haftung für Mängel
Jede gelieferte Ware ist vom Auftraggeber sofort bei Empfang auf ihre ordentliche Beschaffenheit hin zu überprüfen. Etwaige
Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Ware zu erfolgen und zwar mit der Maßgabe, das der Auftragsgeber alle
offensichtlichen Mängel oder Falschlieferungen unverzüglich anzeigt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Auftragsgeber hat seine Schuld auf seine Gefahr und seine Kosten in am Ort des Auftragsnehmers zu erfüllen.
Bei Kaufleuten gilt, dass der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, auch für alle Wechsel- und Scheckansprüche aus der
Geschäftsverbindung, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, der Sitz des Auftragnehmers ist. Als Gerichtsstand wird unter Kaufleuten der für
den Sitz des Auftragsnehmers zuständige Gerichtsstand vereinbart. Der Auftragsnehmer ist berechtigt, gegen dem Auftragsgeber an seinem
Gerichtsstand Klage zu erheben.
12. Zurückbehaltung und Aufrechnung
Der Auftragsgeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese
aufzurechnen, es sei denn der Auftragsnehmer hat die Einsprüche oder Einreden anerkannt, so das diese rechtskräftig festgestellt sind.
13. Selbsteinbringung von eigenen Speisen
Für Speisen die vom Auftraggeber selbst eingebracht werden und in die Mengenkalkulation des Auftragnehmers einfließen übernimmt der
Aufragnehmer keine Haftung für zu große oder zu kleine Mengen, da diese nicht zu
100% kalkuliert werden können.
14. Schlussbestimmungen
Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der Anderen Bestimmungen nicht Berührt. Anstelle der
nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck in Gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.
Anschrift
Felix Partyservice
Jahnatalstraße 20
04720 Döbeln
Telefon
(+49) 03 43 1 - 72 93 99
(+49) 0176 23 71 92 67
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