Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Sämtliche Geschäfte erfolgen nur entsprechend den folgenden Vertragsbedingungen, die der Auftraggeber durch die Bestellung verbindlich

anerkennt.

 

2. Angebot

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die gültigen Preise ergeben sich aus der jeweiligen Preisliste oder der Preisvereinbarung. Sie

enthalten die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

 

3. Auftrag

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragserteilung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen

Bestätigung des Lieferers. Die im Auftrag angegebene Personanzahl ist verbindlich. Sollte sich eine Änderung ergeben, teilt diese der

Auftraggeber dem Aufragnehmer entsprechend mit. Eine Auftragsänderung gilt nur als angenommen, wenn sie vom Auftragsnehmer

schriftlich bestätigt wird.

 

4. Abbestellung

Die Abbestellung der Lieferung mit allen damit verbundenen Dienstleistungen ist bis 7 Tage vor Liefertermin kostenfrei möglich. Bei

Abbestellung zwischen den siebenten und dritten Tag berechnen wir eine Stornogebühr von 50 Euro. Bei Abbestellung des Auftrages ab dem

zweiten Tag vor Lieferung stellt der Auftragsnehmer die bis dahin für ihn im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag entstandenen Kosten in

Rechnung.

 

5. Anzahlung

Bei Auftragserteilung ab 1500,00 € zahlt der Auftragsgeber an den Auftragnehmer eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten

Gesamtpreis. Bei Abbestellung (gemäß Pos.4) wird die Anzahlung verrechnet.

 

6. Anlieferung

Die Lieferung erfolgt wie im schriftlichen Auftrag vereinbart.

Bei Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung

oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, soweit die Nichterfüllung nicht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des

Lieferers beruht.

 

7. Gefahrenübergang und Entgegennahme

Die Gefahr möglicher Beschädigungen oder der Verderb der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung der Ware

auf den Auftragsgeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferung erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. den Tafelservice, übernommen hat.

Für den Umgang mit leihweise überlassenen Gegenständen und Geräten sind die Anweisungen des Lieferpersonals zu beachten.

 

8. Reinigung

Alle Geräte und das Geschirr sollen nach Gebrauch mit einem haushaltsüblichen Spülmittel gereinigt und mit Wasser nachgespült werden.

Nach dem Spülen sind sämtliche Geräte und Gegenstände abzutrocknen.

 

9. Leihgut

Angelieferte, als Leihgut überlassene Gegenstände, wie Platten, Schüsseln, Tafelgedecke, Raumausstattungen, Raumdekorationen usw.

bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind vom Auftragsgeber spätestens am übernächsten Tag nach Anlieferung an den

Auftragsnehmer unbeschadet zurückzugeben. Beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

 

10. Beanstandung und Haftung für Mängel

Jede gelieferte Ware ist vom Auftraggeber sofort bei Empfang auf ihre ordentliche Beschaffenheit hin zu überprüfen. Etwaige

Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Ware zu erfolgen und zwar mit der Maßgabe, das der Auftragsgeber alle

offensichtlichen Mängel oder Falschlieferungen unverzüglich anzeigt.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Auftragsgeber hat seine Schuld auf seine Gefahr und seine Kosten in am Ort des Auftragsnehmers zu erfüllen.

 Bei Kaufleuten gilt, dass der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, auch für alle Wechsel- und Scheckansprüche aus der

Geschäftsverbindung, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, der Sitz des Auftragnehmers ist. Als Gerichtsstand wird unter Kaufleuten der für

den Sitz des Auftragsnehmers zuständige Gerichtsstand vereinbart. Der Auftragsnehmer ist berechtigt, gegen dem Auftragsgeber an seinem

Gerichtsstand Klage zu erheben.

 

12. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Der Auftragsgeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese

aufzurechnen, es sei denn der Auftragsnehmer hat die Einsprüche oder Einreden anerkannt, so das diese rechtskräftig festgestellt sind.

 

13. Selbsteinbringung von eigenen Speisen

Für Speisen die vom Auftraggeber selbst eingebracht werden und in die Mengenkalkulation des Auftragnehmers einfließen übernimmt der

Aufragnehmer keine Haftung für zu große oder zu kleine Mengen, da diese nicht zu

100% kalkuliert werden können.

 

14. Schlussbestimmungen

Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der Anderen Bestimmungen nicht Berührt. Anstelle der

nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck in Gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.

 

Anschrift

 

Felix Partyservice

Jahnatalstraße 20

04720 Döbeln

Telefon

(+49) 03 43 1 - 72 93 99

(+49) 0176 23 71 92 67

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